Umzüge, Entrümpelungen und Transporte
- Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen. - Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird, sowie für den Fall, dass die räumlichen Gegebenheiten eines Wohnobjektes nicht ausreichend für das Rangieren des Umzugsgutes ausgelegt sind. - Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar. - Erstattung der Kosten
Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Kostenvergütung des Umzuges / Auftrages hat, weist der diesen an, die vereinbarten und fälligen Kosten abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. - Sicherung besonders transportempfindlicher Güter / Hinweispflicht des Absenders
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-, Radio-, HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Im Falle von gefährlichem Gut ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig die Natur des Gefahrenguts mitzuteilen. - Entrümpelungen, Auflösungen und Entsorgungen
Besteht die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung, so ist dies vorab unbedingt vom Auftraggeber mitzuteilen. Zur Prävention gesundheitlicher Schäden kann zu Lasten des Auftraggebers Schutzkleidung herangezogen werden. Zusätzlich wird sich bei starker Verschmutzung das Recht auf das Ansetzen einer Reinigungskostenpauschale vorbehalten. Die tatsächlichen Entsorgungskosten des Gerümpels werden stets separat in der Rechnung aufgeführt und abgerechnet. - Handwerkvermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. - Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Fallen im Rahmen des Umzuges einer der vorher genannten Arbeiten an, werden diese vom Auftragnehmer nur vorgenommen, wenn er vorher vom Auftraggeber, z. B. für Dübelarbeiten, über die Lage der unter Putz liegenden
Leitungen unterrichtet worden ist. Sieht sich der Auftraggeber hierzu außerstande und verlangt dennoch die Durchführung der Arbeiten, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung befreit. Dieser Haftungsausschluss beinhaltet alle vorher genannten Elektro- und Installationsarbeiten. - Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgehalten sind. - Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten. - Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders an den Auftragnehmer und solche an andere, zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten. - Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder kein Teil der Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird. - Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart, bei Inlandstransporten vor Beginn der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und per EC-Cash oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Transportgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. § 419 HGB findet entsprechend Anwendung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden bei Handelsgeschäften Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Das Recht auf zusätzliche Geltendmachung einer Verzugspauschale sowie weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden bei Verbrauchergeschäften Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. - Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Absenders, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen. - Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des deutschen Möbeltransportes (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. - Rücktritt und Kündigung
Bei einem Umzug / einer Entrümpelung handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Der Absender ist jederzeit zur Kündigung des Umzugs- / Vertrages berechtigt. Bei Kündigungsgründen des Absenders, die dem Risikobereich des Möbelspediteurs nicht zuzuordnen sind, kann pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht durch den Möbelspediteur verlangt werden oder es können die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangt werden. - Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. - Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht. - Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die vom Möbelspediteur verwendeten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages werden an Erfüllungsgehilfen weitergegeben, sofern diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht. Nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften werden die Daten gelöscht. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so lässt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmung setzten die Parteien eine solche Regelung, die – soweit möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie sich der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmungen bzw. Lückenhaftigkeit des Vertrages bewusst gewesen wären. - Haftungsbegrenzung
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). Für die Beförderung von Umzugsgut gelten die gesetzlichen Regelungen im IV. Abschnitt des HBG.