Umziehen als Hartz IV-Empfänger

Bei einem Umzug entstehen oft hohe Kosten. Auch Normalverdiener stoßen hier häufig an ihre finanziellen Grenzen. Für Hartz IV-Empfänger, deren finanzielle Mittel auf ein Minimum beschränkt sind, ist dieser Kostenaufwand meist nicht tragbar.

Wir helfen Ihnen trotz der schwierigen Lage und zeigen Ihnen, unter welchen Umständen eine Kostenübernahme durch das Arbeitsamt möglich ist.

Anerkannte Gründe für einen Umzug als Hartz IV-Empfänger

Bei zwingender Notwendigkeit eines Umzuges kann beim zuständigen Arbeitsamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Folgende Gründe werden durch das Arbeitsamt anerkannt:

neue Arbeitsstelle

(der tägliche Arbeitsweg ist aus zeitlichen oder distanziellen Gründen nicht zumutbar)

Familienzuwachs

(Bedarf an größerem Wohnraum)

veränderte Lebenssituation

(Heirat, Scheidung, Trennung)

Kündigung durch Vermieter

(nicht durch den Mieter verschuldet)

Unzumutbarkeit der Wohnung

(bspw. alters- oder krankheitsbedingt)

Zustand der Wohnung nicht zumutbar

(bspw. Schimmelbefall, nicht durch Mieter verursacht, Vermieter ändert nichts an der Situation)

Kostenersparnis durch neue Wohnung

Welche Kosten werden vom Arbeitsamt übernommen?

Im Falle der Genehmigung des Umzuges des Hartz IV-Empfängers durch das Arbeitsamt werden die Kosten für folgende Aufwendungen übernommen:

Wohnungsbeschaffungskosten

(bspw. Übernachtungskosten wenn Hin- und Rückreise an einem Tag nachweislich nicht möglich)

Maklergebühren

(wenn Wohnungsbeschaffung nicht anders möglich)

Umzugstransporter
Umzugskartons
Umzugsunternehmen

(wenn Umzug nachweislich aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht machbar)

Pauschale für Verpflegung der privaten Helfer
Pauschale für vertraglich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten

Achtung

Der Hartz IV-Empfänger muss seinen zuständigen Sachbearbeiter zwingend frühzeitig informieren und entsprechende Nachweise vorlegen, um eine Kostenübernahme beantragen zu können.

Es sind in der Regel 3 Kostenvoranschläge einzuholen, von denen das Arbeitsamt bei Genehmigung grundsätzlich das günstigste Angebot auswählt.

NICHT anerkannte Gründe für einen Umzug als Hartz IV-Empfänger

Für eine Kostenübernahme des Umzuges als Hartz IV-Empfänger werden folgende Gründe nicht anerkannt:

Familienzusammenführung
Chance auf neuen Arbeitsplatz

(unterschriebener Arbeitsvertrag ist notwendig, unbefristet und mind. 29 Std. pro Woche)

Mietmängel
Auszug der Hartz IV-Empfängers aus Elternhaus vor Vollendung des 25. Lebensjahres

(Ausnahme: Zusammenleben unzumutbar, Beginn einer Ausbildung andernorts)

Bei Rückfragen können Sie uns gerne jederzeit telefonisch oder über unser Kontaktformular kontaktieren.
Was für Leistungen wir Ihnen für Ihren Umzug anbieten, können Sie der Seite Privatumzüge entnehmen.

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